Wer Kinder hat, merkt erst richtig, wie knapp die Leistungen für eine Familie nach Hartz IV bemessen sind. Viele überlegen es sich deshalb zweimal, ob sie Nachwuchs bekommen wollen, während sie noch arbeitslos sind. Die Internetseite gegen-hartz.de hat zusammengestellt, was Eltern vom Jobcenter zu erwarten haben, wenn sie ein Kind erwarten.
Für die werdende Mutter ist wichtig zu wissen, dass sie Umstandskleidung beim Jobcenter beantragen können und auch für die Baby-Erstausstattung und das Kinderzimmer gibt es Zuschüsse. Die Hebamme wird ebenfalls vom Amt übernommen, genauso wie alle Arztkosten während der Schwangerschaft. „Außerdem besteht ein Anspruch auf häusliche Pflege (…) sowie auch Pflege in einer staatlichen Einrichtung“, erklärt gegen-hartz.de. Die Eltern der Schwangeren können für die Ausgaben nicht herangezogen werden, selbst wenn die Frau noch bei ihnen wohnt.
Schwangere erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche außerdem wegen Mehrbedarf einen Zuschlag von 17 Prozent des Regelbedarfs, das macht in Westdeutschland 58 Euro für Alleinstehende. Mütter mit einem minderjährigen Kind erhalten 124 Euro, falls sie den vollen Hartz-IV-Satz bekommen.
Das Jobcenter prüft, ob Ansprüche gegenüber anderen bestehen, zum Beispiel dem Vater oder einer anderen Behörde. Der Vater muss, soweit er über eigene Einnahmen verfügt, Unterhalt zahlen. Die „Düsseldorfer Tabelle“ gibt Auskunft über die Leistungen und ist unter www.gegen-hartz.de/downloads/20050701duesstab.pdf zu erreichen.
Quelle: www.gegen-hartz.de
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