Kindergeld ist den Eltern, die Arbeitslosengeld II (Alg II), also Hartz IV, beziehen, als Einkommen zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn das Kind selbst über Vermögen verfügt und daher im Gegensatz zu seinen Eltern keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen hat, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden hat.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen vom 15.10.2015, Az.: L 6 AS 1100/15 (rechtskräftig)
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