Für Kinder im EU-Ausland mit einem in Deutschland arbeitenden Elternteil wird das Kindergeld aus Deutschland gezahlt. Sind die Eltern geschieden und lebt das Kind bei der im EU-Ausland lebenden Mutter, dann hat diese den Anspruch auf das Kindergeld.
Bundesfinanzhof, 4.2.2016, III R 17/13, (nach SOZIAL INFO 2/2016)
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