Der bisherige Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde soll zum 1. Januar 2017 auf 8,84 Euro steigen. Das hat die dafür zuständige Mindestlohn-Kommission der Bundesregierung vorgeschlagen. Der Beschluss der Kommissionsmitglieder erfolgte einstimmig, die erstmalig über eine Erhöhung des Mindestlohns beraten haben. Richtschnur für die Entscheidung sei der Tarifindex des Statistischen Bundesamtes gewesen, so die Bundesregierung. Bis zum 31. Dezember 2016 ist zwar eine Übergangsregelung gültig, die es erlaubt, tarifvertraglich vom Mindestlohn abzuweichen. Diese Regelung läuft jedoch zum Jahresende aus. Bis dahin gelten noch in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau, in der ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie sowie für Zeitungszusteller niedrigere Mindestlöhne. Ab dem 1. Januar 2017 müssen die Beschäftigten auch in diesen Branchen 8,50 Euro brutto pro Stunde ausgezahlt bekommen. Ab dem 1. Januar 2018 gilt der von der Mindestlohn-Kommission neu festgesetzte Mindestlohn von 8,84 Euro.
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