Nicht unwahrscheinlich, dass die CDU/CSU in der nächsten Bundesregierung den Kanzler stellt und damit die politische Richtung bestimmt. Nun hat sich CDU-Generalsekretär Linnemann dafür ausgesprochen, Arbeitsunwilligen das Bürgergeld komplett zu streichen – und stellt sich damit gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Linnemann behauptet, Statistiken lägen nahe, dass eine sechsstellige Zahl von Personen grundsätzlich nicht bereit sei, eine Arbeit anzunehmen.
Linnemann führt weiter aus: Wenn jemand grundsätzlich nicht bereit sei, Arbeit anzunehmen, müsse der Staat davon ausgehen, dass derjenige nicht bedürftig sei. Leistungskürzungen um 10, 20 oder 30 Prozent reichten nicht aus. Ausnahmen sieht Linnemann bei Alleinerziehenden oder Menschen, die Angehörige pflegen.
Das Bürgergeld für sogenannte Totalverweigerer komplett zu streichen, wie es Linnemann fordert, würde jedoch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widersprechen. Bereits 2019 entschied das Gericht, dass eine Kürzung von 100 Prozent nicht zulässig ist. Um das vom Grundgesetz geschützte Existenzminimum zu sichern, müssten die Sanktionen begrenzt sein. Kürzungen in Höhe von 30 Prozent seien vertretbar, 60 oder 100 Prozent hingegen nicht. Auch die Zahl von mehr als 100.000 Arbeitsunwilligen, die Linnemann nennt, ist willkürlich beziffert.
(Bild: pixabay)
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