Wer auf übergroße Bekleidung angewiesen ist, muss diese besonderen Ausgaben aus dem Regelbedarf selber finanzieren. Ein Anspruch auf einen Mehrbedarf besteht nicht.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg – L 32 AS 1005/17
Wer auf übergroße Bekleidung angewiesen ist, muss diese besonderen Ausgaben aus dem Regelbedarf selber finanzieren. Ein Anspruch auf einen Mehrbedarf besteht nicht.
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg – L 32 AS 1005/17