Urteile

Kosten für Übergrößen sind selbst zu tragen

Wer auf übergroße Bekleidung angewiesen ist, muss diese besonderen Ausgaben aus dem Regelbedarf selber finanzieren. Ein Anspruch auf einen Mehrbedarf besteht nicht.

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg – L 32 AS 1005/17