Eine Frau gibt beim Erreichen des Rentenalters ihre Selbständigkeit auf. Sie zahlt 200 000 Euro bei einem privaten Versicherungsanbieter ein und vereinbart eine sofort beginnende Rente von 1500 Euro. Als freiwillig Versicherte muss sie an ihre Krankenkasse auf diese Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen. Sie kann sich nicht darauf berufen, dass sie keine Krankenkassenbeiträge auf eine regelmäßige Auszahlung in gleicher Höhe von einem Bankkonto hätte zahlen müssen.
BSG, 10.10.2017 , B 12 KR 16/16 R (Mitteilung des Gerichts)
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