Um fortgesetzt Krankengeld zu zahlen, fordert die Krankenkasse lückenlose Krankschreibungen. Krankschreibungen werden seit 2021 von den Ärzten elektronisch an die Krankenkassen verschickt. Die Erkrankten müssen sie nicht mehr selbst an die Krankenkasse melden.
Meldet der Arzt sie nicht, dann kann die Krankenkasse an der Arbeitsunfähigkeit zweifeln und das Krankengeld stoppen. Wenn der Arzt die Arbeitsunfähigkeit jedoch rechtzeitig festgestellt und nur durch ärztliches Versehen nicht an die Krankenkasse gemeldet hat, dann muss die Krankenkasse für den kompletten Zeitraum Krankengeld bezahlen.
Bundessozialgericht vom 30.11.2023 – AZ: B 3 KR 23/22 R (nach Pressemitteilung des Gerichts)
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