Urteile

LEG in Münster: Nebenkosten für Hauswart müssen Mieter*in erstattet werden

Die in der Nebenkostenabrechnung 2017 aufgeführten 67,94 Euro sind dem Kläger zuzüglich 5 Prozent Zinsen zu erstatten, so das Urteil des Amtsgerichts Münster. Damit hat sich ein*e Mieter*in aus Berg Fidel mit einer Klage beim Amtsgericht Münster gegen die LEG durchgesetzt.

Grafik: LEG-Mieter_innen-Initiative Münster

Die LEG hatte vor Gericht keine Abrechnungsunterlagen zu den geforderten Kosten für den Hauswart vorgelegt. Deshalb akzeptierte das Gericht in diesem Punkt die Nebenkostenabrechnung nicht.

Aber auch für den „Müllservice“ und die Hausreinigungskosten (80 Euro) konnte die LEG keine Abrechnungen vorlegen. Somit müssten diese ebenso erstattet werden. Ebenso hätten die Ausgaben für Sperrmüll nicht auf alle Mieter*innen umgelegt werden dürfen. Somit bekommt der*die Mieter*in einen dreistelligen Eurobetrag erstattet.

„Dies sollte alle LEG-Mieter*innen ermutigen, bei der Nebenkosten zumindest gegen die Position ‚Hauswart‘ Widerspruch zu erheben und die Vorlage der entsprechenden Vertragsunterlagen und Arbeitsnachweise zu verlangen“, so die LEG-Mieter*innen-Initiative Münster.

Weitere Infos bei der LEG-Mieter_innen-Initiative Münster.

AG Münster, Urteil vom 17.01.2019 – 6 C 1967/18.

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