Arbeit Arbeit und Soziales Zum Leben zu wenig

Leiharbeiter-Mindestlohn

Laut einer Erhebung vom Juni vergangenen Jahres lag der Anteil aller Beschäftigten in Leiharbeit bei 1,8 Prozent, das sind 725.000 Menschen gewesen. Diese Arbeitnehmer:innen sind bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und werden von anderen Firmen für eine bestimmte Zeit ausgeliehen.

Im Oktober des letzten Jahres legte das Bundesministerium für Arbeit in einer Verordnung fest, dass der gesetzliche Mindestlohn für diese Personen steigen soll. Die Beschäftigten von ausländischen Firmen in Deutschland sind davon ebenfalls begünstigt. Seit Monatsbeginn, 1. März ist diese Verordnung jetzt wirksam: Der gesetzliche Mindestlohn in der Zeitarbeit-Branche beträgt nun 14,53 Euro. Das ist eine Erhöhung um 53 Cent.

(Bild: pixabay)