Zunächst klingen die Zahlen positiv: Die Integrationsquote, also die Prozentzahl der Hartz-IV-Empfänger*innen die im vergangenen Jahr eine Arbeit aufnahmen, hat sich von 25,4 Prozent im Jahr 2017 auf 26,3 Prozent im Jahr 2018 erhöht.
Der Haken: Bei der Berechnung der Quote wird weder die Dauer der Beschäftigung noch die allgemeine Art der Arbeit berücksichtigt. Es gilt die Relation der Arbeitsaufnahmen zur Anzahl der Erwerbsfähigen Leistungsbezieher*innen. Das heißt, dass mehrmalige Arbeitsaufnahmen einzelner Personen in der Statistik erfasst werden, während andererseits nicht erfasst wird, wie viele der Arbeitsaufnahmen ausreichten, um die Abhängigkeit vom Hartz-IV-Bezug zu beenden. Dies beinhaltet 450-Euro-Jobs, geförderte Arbeitsgelegenheiten, sowie Auszubildende, deren Gehälter die Lebenskosten nicht decken. Diese nicht-bedarfsdeckenden Integrationen machen mehr als die Hälfte der in der Statistik berücksichtigten Fälle aus.
Die Statistik zeigt zum Teil große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern auf. In Bayern beträgt die Integrationsquote 34,2 Prozent, wobei die Quote der bedarfsdeckenden Integrationen bei knapp über 50 Prozent liegt. Schlusslichter bei der Integrationsquote sind Sachsen-Anhalt (24,1 Prozent), Nordrhein-Westfalen (23,8 Prozent) und Bremen (20,7 Prozent). Bei den bedarfsdeckenden Integrationen liegen Bremen (42,9 Prozent), Hessen (42,5 Prozent) und Berlin (38,7 Prozent) hinten.
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