Das Sozialgericht (SG) Kiel hat mit Urteil vom 14.03.2023 entschieden, dass Ersatzbeschaffungskosten für eine Waschmaschine im Rahmen des Härtefallmehrbedarfes nach § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II auf Zuschussbasis zu übernehmen sind. Das SG Kiel begründet dies damit, dass die Kosten für den Erwerb von Elektrogroßgeräten im Regelsatz zu gering berücksichtigt werden und daher ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II eben nicht zumutbar ist.
Sozialgericht Kiel vom 14.03.2023 – S 35 AS 35/22
– Achtung: eine sehr sinnvolle Entscheidung. Allerdings nur von einem Sozialgericht und somit für andere Jobcenter nicht relevant.
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