Erfolg für den Mieter*innenverein München: In der bundesweit ersten Musterfeststellungsklage, die das Thema Mieten betrifft, hat das Oberlandesgericht München den 130 Mieter*innen Recht gegeben. In einer Schwabinger Wohnanlage sollten die Mieten um satte 163 Prozent steigen. Das wies das Gericht als unzulässig zurück.
Der Münchner Ableger des Deutschen Mieterbundes (DMB) hat damit die erste Musterfeststellungsklage im deutschen Mietrecht gewonnen und das erste Musterfeststellungsurteil überhaupt in Deutschland erstritten.
Die Modernisierungsankündigungen der Vermieterin, der Max-Emanuel-Immobilien GmbH, von Dezember 2018 sind keine Grundlage für spätere Modernisierungsmieterhöhungen nach altem, bis zum 31. Dezember 2018 geltendem Recht. Weil zwischen Modernisierungsankündigung und geplantem Beginn der Modernisierungsarbeiten mehr als zwei Jahre liegen sollten, war für die Münchener Richter*innen wohl offensichtlich, dass sich hier eine Vermieterin trickreich die Vorteile des alten Mietrechts sichern wollte.
Nach neuem, ab 1. Januar 2019 geltendem Recht können die Vermieter*innen nur noch 8 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Lag die bisherige Miete unter 7 Euro pro Quadratmeter, ist die Modernisierungsmieterhöhung gedeckelt – der*die Vermieter*in darf die Miete dann höchstens um 2 Euro pro Quadratmeter und Monat erhöhen. Lag die bisherige Miete über 7 Euro pro Quadratmeter, darf die Mieterhöhung maximal 3 Euro pro Quadratmeter und Monat betragen.
Nach altem Recht konnte der Vermieter 11 Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen, eine Kappung der Modernisierungskosten gab es nicht.
Genau diese Rechtslage wollte die Max-Emanuel-Immobilien GmbH noch schnell für sich ausnutzen, als sie am 27. Dezember 2018 Modernisierungsmaßnahmen ankündigte, die dann im März 2021 beginnen sollten. Dabei errechnete sie Mieterhöhungen zwischen 5 und 13 Euro pro Quadratmeter und Monat.
Nach dem Erfolg des Münchener Mieter*innenvereins und der Entscheidung des Oberlandesgerichts München wird jetzt die Mieterhöhung, wenn die Vermieterin tatsächlich modernisiert, deutlich geringer ausfallen. Maximal 3 Euro pro Quadratmeter und Monat sind dann möglich.
Oberlandesgericht München, Urteil vom 15.10.2019 – MK 1/19. (jgn)
Siehe auch: „Musterfeststellungsklage: Die Macht der Immobilienbesitzer hat Grenzen“
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