Bei Hartz IV und Sozialhilfe wird die Miete übernommen, soweit sie angemessen ist.
Die Obergrenzen unterscheiden sich von Ort zu Ort.
Für das Stadtgebiet Münster gelten seit August 2015 folgende Zahlen:
Diese und weitere wichtige Informationen sind auch im Internetauftritt des Jobcenters zu finden.