Ab dem 1. Januar ist der gesetzliche Mindestlohn um 41 Cent gestiegen. Er liegt damit bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Dies gilt auch für Minijobs.
Damit steigt die monatliche Verdienstgrenze. Sie erhöht sich von 538 Euro auf jetzt 556 Euro. Weiterhin gilt, dass eine Wochenarbeitszeit von bis zu zehn Stunden möglich ist. Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, Ausnahmen gibt es beispielsweise für Ehrenamtliche, Selbständige und Auszubildende.
(Bild: pixabay)
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