Ein Gespräch mit Helmut Mair und Saeid Samar von der Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster
Seit mittlerweile fünf Jahren gibt es in Münster die Ombudsstelle für Menschen, die auf Leistungen durch das Jobcenter angewiesen sind. Fünf ehrenamtlich tätige Mitarbeiter*innen beraten bei Problemen mit der Behörde, versuchen in Streitfällen zu vermitteln und zu schlichten und zeigen Möglichkeiten auf, wo gegebenenfalls weitere Hilfe und Unterstützung zu finden sind. Zudem dokumentieren die Ombudsleute ihre Arbeit und berichten regelmäßig unter anderem dem Sozialausschuss der Stadt. Zweimal jährlich findet außerdem ein Dialog mit der Leitung des Jobcenters statt, um aktuelle Probleme in der Arbeitsvermittlung aufzuzeigen und Strategien zu erarbeiten, wie diese Probleme zu beheben sind.
Das Wort „Ombud“ kommt aus dem Nordischen und bedeutet Auftrag, Vollmacht.
Ich erhalte seit längerem ALG II. Nun kündigt mein Jobcoach eine Sanktionierung an, da ich angeblich einen Termin bei ihm oder ihr nicht eingehalten habe. Ich behaupte meinerseits, keine Einladung erhalten zu haben. Bisher bin ich allen Vorladungen von seiten des Jobcenters stets nachgekommen.
Helmut Mair: Da steht Aussage gegen Aussage. Letztendlich liegt die Entscheidung im Ermessen der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters des Jobcenters, eine rechtliche Handhabe gegen die Sanktionierung ist nicht gegeben. Ich würde Ihnen anbieten, dass ich als Ombudsmann Kontakt mit dem oder der Mitarbeiter*in aufnehme und im persönlichen Gespräch klarmache, dass mit einer Sanktionierung niemandem geholfen ist und Sie stattdessen einen neuen Termin bekommen.
Im MALTA haben wir die Erfahrung gemacht, dass Jobcenter-Mitarbeiter*innen gegenüber Vertreter*innen von Beratungsstellen mitunter zugänglicher und eher zu Kompromissen bereit sind.
Helmut Mair: Das kann ich bestätigen. Ein Grund dafür dürfte in unserem Fall sein, dass wir viele Mitarbeiter*innen des Jobcenters persönlich kennen. Das hilft schon ungemein. Als Ombudsleuten wird uns zudem ein objektiver Standpunkt unterstellt. Und nicht zuletzt ist die Situation manchmal schon so verfahren, auch auf der persönlichen Ebene zwischen Sachbearbeiter*in und ALG-Empfänger*in, dass auch die Leute vom Jobcenter dankbar sind, wenn jemand „vom Fach“ vermittelnd zur Seite steht. Wenn gar nichts mehr geht – auch das kommt vor – suchen wir das Gespräch mit dem oder der Vorgesetzten der Sachbearbeitungsstelle.
5 ehrenamtliche Mitarbeiter*innen für 20.000 potenzielle Betreuungsfälle. – Die Stadt scheint allerdings davon auszugehen, dass es beim Jobcenter Münster wenig Grund zur Beschwerde gibt.
Saeid Samar: Wir tauschen uns regelmäßig mit anderen Ombudsstellen in NRW aus. Das sind mitunter Einzelpersonen, die zudem noch direkt beim Jobcenter angegliedert oder dem jeweiligen Oberbürgermeister unterstellt sind. Da sind 5 Stellen schon vergleichsweise viel. Außerdem agieren wir vollkommen unabhängig vom Jobcenter. Die Ombudsstelle Münster untersteht einzig dem Rat der Stadt, der auch die Ombudsmänner und -frauen beruft.
Im aktuellen Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes wird ausführlich auf Diskriminierung im Rahmen der öffentlichen Arbeitsvermittlung eingegangen. – Welche Erfahrungen haben Sie in Bezug auf Diskriminierung im Jobcenter MS?
Helmut Mair: Krasse Fälle offensichtlicher sexistischer oder rassistischer Diskriminierung sind uns nicht bekannt. Wobei immerhin ein Drittel der Menschen, die zu uns kommen, einen sog. „Migrationshintergrund“ haben.
Das Jobcenter MS leidet unter chronischem Personalmangel. Das hat spürbare Auswirkungen auf den „Service“.
Saeid Samar: Wir stellen immer wieder fest, dass viele Schwierigkeiten schlicht daraus resultieren, dass Anträge, Beschwerden o.ä. gar nicht oder nicht rechtzeitig bearbeitet werden. Das Problem ist der Leitung des Jobcenters ja bekannt. Und sie arbeiten dran.
Das Gespräch führte Robert Martschinke
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