In Zeiten der Inflation wird man besonders erfinderisch. Das nutzen auch viele Lebensmittelproduzenten zu ihrem Vorteil. Einerseits kann ein Produkt über den Preis verteuert werden. Andererseits gibt es die Möglichkeit, die Menge zu reduzieren. Während die gut sichtbare Preiserhöhung gang und gäbe ist, bleibt eine erfolgte Mengenreduzierung ohne „genauere Untersuchung“ der kaum veränderten und vor allem wegen der schon immer sehgewohnten Verpackung unentdeckt. Man spricht dann auch von sogenannten Mogelpackungen.
Zum Schutz vor diesen Mogelpackungen hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen nun klare Hinweise zu Änderungen von, ja Preisen, aber eben auch von den Füllmengen gefordert. So könne ein Hinweis Pflicht werden, dass die Packungsgröße in jüngster Zeit geändert wurde – in Nachbarländern, z.B. Frankreich, ist das nämlich der Fall.
(Bild:pixabay)
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