Eine Meldung in kalten Zeiten: Bereits zum 1. Oktober sind Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes zum verpflichtenden Heizungscheck und hydraulischen Abgleich in Kraft getreten. Bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen nun auch alle Heizungsanlagen mit Wasser als Wärmeträger geprüft werden, welche neu eingebaut werden.
Durch den Abgleich der Hydraulik sollen die Wärmeströme im System verbessert werden, sodass sich die Wärme gleichmäßig auf alle Heizkörper verteilen kann, so auch auf weiter entfernte. Damit soll Energie eingespart werden. Das wiederum die Heizkosten senkt.
(Bild: pixabay)
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