Stellungnahme des Flüchtlingsrats Niedersachsen* in Auszügen zu den aktuellen Demonstrationen gegen Rechts und der aktuellen Flüchtlingspolitik
Der Bundestag hat am 18. Januar 2024 mit der Mehrheit der Stimmen der Ampel-Fraktionen von SPD, Bündnis `90/Die Grünen (bis auf einige Ausnahmen) und FDP das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz verabschiedet. Kernpunkte der neuen rechtlichen Bestimmungen sind erweiterte Möglichkeiten der Durchsuchung sowie ein ausgedehntes Ausreisegewahrsam. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat tags darauf eine Stellungnahme mit dem Titel „Verfassungsfeinde“ dazu abgegeben, die wir in Teilen an dieser Stelle veröffentlichen:
Verfassungsfeinde finden sich nicht nur bei der AfD, sondern auch in der Regierung. Fürchten müssen sich Geflüchtete auch vor der neuen Merz-CDU und ihrem Grundsatzprogramm, das erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik eine völlige Abschaffung des Asylgrundrechts vorsieht.
Erleichtert stellen wir fest, dass die Zivilgesellschaft lebt und gegen die Pläne von hochrangigen AfD-Politiker*innen, Neonazis und finanzstarken Unternehmern zur Vertreibung von Millionen von Menschen auf die Straße geht: Kein Tag vergeht, an dem nicht Tausende in Deutschland ihr Entsetzen über diese Vertreibungspläne zum Ausdruck bringen, die das Recherchenetzwerk Correctiv aufgedeckt hat[…].
Der Protest wird von der Politik aufgegriffen: Sämtliche demokratische Parteien im Bundestag – von der Linken bis zur CDU/CSU – haben das rechtsextreme Geheimtreffen in Potsdam verurteilt. die CDU hat Mitgliedern der Werte-Union, die an dem Treffen teilnahmen, Parteiausschlussverfahren angekündigt.
Politik mit zweierlei Maß
Es hat fast den Anschein, als könnten wir uns bei der Verteidigung von Freiheits- und Menschenrechten auf die demokratischen Parteien im Bundestag verlassen – hätten wir nicht in den vergangenen Wochen und Monaten eine politische Debatte um geflüchtete Menschen erleben müssen, in der immer mehr Vertreter*innen demokratischer Parteien sich in ihrer Diktion auf die AfD zubewegten und deren Inhalte übernahmen: Wurde die AfD 2016 noch für ihre Forderung nach einem Einsatz von Schusswaffen an der Grenze einhellig als verfassungsfeindliche Partei gebrandmarkt, wurden 2023 Forderungen nach einer „gewaltsamen Zurückweisung an der Grenze“ (Jens Spahn, CDU) plötzlich salonfähig. Statt von Schutzsuchenden war in der öffentlichen Debatte nur noch von „irregulärer Migration“ die Rede.
Auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) führte die Debatte über Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl der in Deutschland Schutz suchenden Menschen in einem Duktus, der als Anbiederung an den rechten Zeitgeist verstanden werden muss[…].
Eine ganze Reihe der diskutierten und teilweise schon beschlossenen Maßnahmen und Gesetzesänderungen bewegt sich nicht mehr im demokratischen Rechtsrahmen, sondern schränkt die Grund- und Menschenrechte massiv und in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise ein:
Das gestern in zweiter und dritter Lesung verabschiedete, euphemistisch „Rückführungsverbesserungsgesetz“ titulierte Gesetz zur Verschärfung der Abschiebungspraxis enthält eine Reihe von aus menschenrechtlicher Sicht inakzeptablen Zumutungen: So wird die Verlängerung des „Ausreisegewahrsams“ von zehn auf 28 Tage von Fachleuten für verfassungswidrig gehalten. Hierbei geht es um nichts weniger als einen dramatischen Grundrechtseingriff – den Freiheitsentzug für Menschen, die nichts verbrochen haben. Selbst Bundesjustizminister Buschmann (FDP) hat „verfassungsrechtliche Bedenken“ erhoben. Gleichwohl hält die Bundesregierung an ihrem Vorhaben fest.
Selbst der Bundesjustizminister hat „verfassungsrechtliche Bedenken“
Auch beim alle Jahre wieder populistisch ausgeschlachteten Thema Sozialleistungen ist die Bundesregierung im Begriff, Verfassungsrecht bewusst zu missachten: Sie will den Zeitraum von Leistungskürzungen für Asylsuchende und Geduldete von 18 auf 36 Monate verlängern. Mit seiner Entscheidung vom 18. Juli 2012 (1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11) hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber ins Stammbuch geschrieben, dass Leistungskürzungen nur für einen kurzen Zeitraum und nur dann zulässig sind, wenn nachvollziehbar berechnet und nachgewiesen werden kann, dass tatsächlich in der ersten Zeit ein geringerer Bedarf besteht. Eine solche Begründung fehlt nach wie vor, obwohl das Bundesverfassungsgericht am 19.10.2022 seine Rechtsprechung nochmals bekräftigt und damit eine weitere verfassungswidrige Kürzung des Gesetzgebers aufgehoben hat. Diesen höchstrichterlichen Beschluss hat die Bundesregierung bis heute – fast anderthalb Jahre später – skandalöserweise noch immer nicht gesetzlich umgesetzt. Ungerührt hält die Bundesregierung dennoch an ihrem neuen Kürzungsvorhaben fest… Mit der Zustimmung zur GEAS-Verordnung hat die Bundesregierung 2023 erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik den Tabubruch begangen, eine Abschiebung von Menschen, die in Europa Schutz suchen, auch dann für zulässig zu erklären, wenn der als „sicher“ definierte Drittstaat weder die Genfer Flüchtlingskonvention noch die europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat. Damit wird die jetzt
schon zu beklagende Praxis von massenhaften Pushbacks durch viele europäische Staaten gedeckt und ermöglicht. Ab 2026 werden wir „Grenzasylverfahren“ in geschlossenen Lagern erleben, in denen die Betroffenen nur eingeschränkte Rechte haben und von Beratungsangeboten weitgehend ausgeschlossen sind […].
CDU-Programmentwurf sieht Abschaffung des Asylrechts vor
Der CDU geht das alles nicht weit genug: Es sind nicht mehr nur einzelne Scharfmacher wie Thorsten Frei oder Jens Spahn, die Schutzsuchende an den Grenzen zurückweisen und das Asylrecht abschaffen wollen: Am Montag hat der Vorstand der CDU den Entwurf für das neue Grundsatzprogramm verabschiedet. Im Bereich Flüchtlingspolitik wird nicht weniger als die komplette Abschaffung des Asylrechts in Deutschland gefordert, quasi eine 1:1-Kopie des Ruanda-Modells der Tories in Großbritannien […].
Der öffentliche Aufschrei ist bislang ausgeblieben. Dabei ist auch dieser Programmentwurf ein offenkundiger Angriff auf ein elementares Grund- und Menschenrecht. Noch ist dieser Programmentwurf nicht beschlossen: Das Programm wird von der CDU im Februar und März auf sechs Regionalkonferenzen in Mainz, Hannover, Chemnitz, Köln, Stuttgart und Berlin vorgestellt und diskutiert werden. Bislang ist die Tragweite dieses Entwurfs auch noch nirgends richtig angekommen. Ein Anlass für öffentlichen Protest und Demonstrationen sind solche verfassungsfeindlichen Pläne der CDU allemal.
Bei solchem Umgang mit der deutschen Verfassung dürfte es schwierig werden, die AfD verbieten zu lassen. Verfassungsfeinde finden sich offenkundig nicht nur in der AfD. Selbstverständlich ist es auch weiterhin gut und wertvoll, wenn die demokratischen Parteien gemeinsam zu einer klaren Grenzziehung gegenüber den völkischen Rassist*innen der AfD finden und Position beziehen. Glaubwürdig ist dieses Bekenntnis allerdings nur dann, wenn der Umgang mit den Grund- und Menschenrechten auch in der eigenen Partei reflektiert wird.
* Veröffentlicht am 19.01.2024 vom Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: www.nds-fluerat.org/58206/aktuelles/verfassungsfeinde/
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. ist eine unabhängige, landesweit tätige Menschenrechtsorganisation
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