Nach den Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ist die Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zweck der Selbsttötung grundsätzlich ausgeschlossen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 28. Mai entschieden.
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Berlin: Solidarisches Grundeinkommen statt Hartz IV
Die Berliner Koalition hat sich auf ein solidarisches Grundeinkommen geeinigt. Das Projekt der rot-rot-grünen Koalition hat damit ein bundesweit einmaliges Modellprojekt als Alternative zu Hartz IV beschlossen. Es startet schon am 1.
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Wie die Stadt Münster meldet, ist die Zahl der neu geförderten Mietwohnungen, die in Münster preisgünstig auf den Markt kommen, gewachsen und wachse weiter. In den vergangenen Jahren sei die Anzahl der
WeiterlesenZu knappe Regelsätze bei Wohnkosten in Münster: „Sicherer Weg in die Überschuldung“
Die steigende Mietbelastung wird gerade für ohnehin verschuldete Menschen zu einem Problem mit der Gefahr, die Wohnung zu verlieren. Unter dem Titel „Albtraum Miete“ fordert die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in der am 3.
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Der Hamburger Justizsenator Till Steffen plant für die kommende Konferenz aller Justizminister*innen einen Gesetzesentwurf, der das sogenannte „Containern“, die Entnahme und Weiterverwendung von Lebensmitteln aus Mülltonnen, entkriminalisieren soll. Dazu erklärt Jules El-Khatib,
WeiterlesenAktionstag: 20 Jahre „Netzwerk Gewaltprävention und Konfliktregelung Münster“
Das „Netzwerk Gewaltprävention und Konfliktregelung Münster“ plant zu seinem 20jährigen Bestehen der erfolgreichen Kooperation einen Aktionstag in Münster. Dieser Aktionstag findet am Mittwoch, dem 5. Juni 2019, zwischen 11 und 15:00 Uhr
WeiterlesenDer Teufel scheißt auf den größten Haufen
Mehr Kindergeld insbesondere für Besserverdienende, für die Armen dagegen: nichts, null, niente, nada. Zum 1. Juli 2019 steigt das Kindergeld um 10 Euro. Für das erste und zweite Kind bekommen die Eltern
WeiterlesenLSG NRW: Abfindung wird nicht um Anwaltskosten bereinigt
Die Anwaltskosten für die Vereinbarung einer Abfindungssumme im Arbeitsgerichtsprozess nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung wirken sich nicht mindernd auf die Berechnung des Ruhenszeitraumes des Arbeitslosengeldanspruchs aus, so das Landessozialgericht (LSG) NRW. Der*die
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