Eine EU-Bürgerin mit einem Minijob von 5 Stunden zu 9 Euro Stundenlohn gilt als Arbeitnehmerin. Damit kann sie ergänzende Alg II-Leistungen erhalten. LSG NRW, L 7 AS 737/17 B ER vom 20.4.2017,
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Sanktion für über 25-jährige
Auch wenn die Sperrzeit der Arbeitsagentur auf 6 Wochen verkürzt wird, dauert die wegen der gleichen Pflichtverletzung verhängte Sanktion des Jobcenters für über 25-jährige ohne Ausnahme immer 3 Monate. LSG Niedersachsen-Bremen, L
WeiterlesenWas tun gegen falsche Schufa-Einträge
Rechtsanwalt Jasper Prigge setzt sich mit Schufaeinträgen auseinander. Was die Schufa und andere Auskunfteien speichern, kann von erheblicher Bedeutung sein. Negative Einträge können die Finanzierung des Eigenheims oder den Abschluss des Mietvertrags
WeiterlesenWiederholte Meldeversäumnisse und Kürzungen
Ziel von Meldeaufforderungen ist nicht, den Leistungsanspruch zu mindern und Geld zu sparen. Vielmehr soll mit einer persönlichen Vorsprache ein konkreter Meldezweck entsprechend dem „Fördern und Fordern“ bearbeitet werden. Ab der vierten
WeiterlesenArbeitslosengeld nach Freiwilligem Sozialem Jahr
Ein Freiwilliges Soziales Jahr ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Bei einer Arbeitslosigkeit nach diesem Jahr ist die Höhe des Arbeitslosengeldes nicht fiktiv zu bestimmen, sondern am gezahlten Taschengeld, am Zuschuss zu Fahrtkosten und
WeiterlesenSeit 1. August ist die günstigere Krankenversicherung für Rentnerinnen mit Kindern möglich
Auch Rentner*innen brauchen eine Krankenversicherung. Günstig ist da die gesetzliche Krankenversicherung der Rentner. Für berechtigte Personen zahlt die Rentenkasse den halben Beitrag. Aber nicht alle Rentner*innen können so versichert sein. Für die
WeiterlesenZwangsverrentung neu geregelt
Den folgenden Beitrag hatten wir ähnlich vor 9 Monaten schon einmal gebracht. Fehlerhafte Bescheide des Jobcenters veranlassen uns zu dieser aktualisierten Fassung: Zwangsverrentung nennt man das, wenn das Jobcenter Arbeitslose vorzeitig
WeiterlesenKeine Sperrzeit nach Eigenkündigung für Meisterkurs
Wer seine Arbeit kündigt, um an einem nicht berufsbegleitenden Meisterkurs teilnehmen zu können, handelt nicht sozialwidrig. Die Maßnahme vermittelt eine zusätzliche Befähigung, dies ist nach Abwägen mit den Interessen der Beitragszahler vorrangig.
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