Nehmen Sie am Sonntag, den 6. November 2016 am Bürgerentscheid teil, stimmen Sie mit Ja! für die Aufhebung des Ratsbeschlusses zur geplanten Sonntagsöffnung. Wenigstens einmal in der Woche richtig durchatmen können, morgens
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Betreuungsverein Lebenshilfe Münster e.V.
Wir stellen uns vor: Betreuungsverein Lebenshilfe Münster e.V. Was macht denn eigentlich ein Betreuungsverein? Der Betreuungsverein Lebenshilfe Münster e.V. ist in Münster inzwischen fest etabliert. Hier werden etwa 80 rechtliche Betreuungen eigenständig
WeiterlesenDas Sozialgerücht
Ich darf nicht selber kündigen!? Sie halten es auf der Arbeit nicht mehr aus, es geht nicht so weiter. Aber wie kommen Sie da heraus? Wenn Sie selber kündigen, kriegen Sie 12
WeiterlesenAnspruch auf Medikationsplan
Seit dem 01. Oktober 2016 haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnehmen bzw. anwenden. Die Einführung eines bundeseinheitlichen, standardisierten Medikationsplans ist Inhalt des
WeiterlesenPlanka.nu. VerkehrsMachtOrdnung.
Zur Kritik des Mobilitätsparadigmas Buchrezension von Darta Sils Die in Schweden ansässige Initiative Planka.nu (deutsch: Umsonstfahren.jetzt) prangert in diesem Manifest die Vorherrschaft des Autos als dominantem Verkehrsmittel an. Sie entlarvt diesen Zustand
WeiterlesenUnfreiwillig beste Klimaschützer
Schuhe nicht ökologisch – Fußabdruck schon Menschen mit geringem Einkommen verhalten sich weitaus weniger umweltschädlich als Besserverdienende. Zu diesem erstaunlichen Ergebnis kam eine Studie des Umweltbundesamtes. Die repräsentative Erhebung des Pro-Kopfs-Verbrauchs natürlicher
WeiterlesenOhne vorherige Verhandlung kein Eingliederungsverwaltungsakt
Bevor das Jobcenter einen Eingliederungsverwaltungsakt erlässt, muss der Jobcoach mit dem Arbeitslosen über eine Eingliederungsvereinbarung verhandelt haben. Eine Ausnahme ist im Einzelfall dann vertretbar, wenn besondere Gründe vorliegen, warum ein Abschluss einer
WeiterlesenAnforderungen an einen Eingliederungsverwaltungsakt
Grundlegende Änderungen einer Eingliederungsvereinbarung müssen vom Jobcenter dem Antragsteller stets vorab schriftlich unterbreitet und ihm Gelegenheit zur Prüfung – gegebenenfalls auch durch eine(n) Bevollmächtigte(n) – eingeräumt werden. Jobcenter und Hartz-IV-BezieherIn müssen über
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