Urteile

Patchworkjobber

Höhere Einkommensfreibeträge und Hartz IV

Wer sich selber helfen kann, braucht keine Stütze. Erwerbseinkommen werden oberhalb eines Grundfreibetrages von 100 Euro monatlich auf das Alg II (Hartz IV) angerechnet, d.h. ab dann wird ein großer Teil vom Alg II abgezogen. Jedoch gibt’s ein paar Sonderfälle.
Objekt: Oliver Breitenstein, Münster
Objekt: Oliver Breitenstein, Münster

Einkommen aus einer ehrenamtlichen, nebenberuflichen Tätigkeit bei einem gemeinnützigen Träger (auch Staat und Kirchen) von bis zu 200 Euro werden nicht auf das Alg II angerechnet. Das heißt, für sie gibt es einen höheren Freibetrag als normal, als sogenannte Übungsleiterpauschale. Sie betrifft beispielsweise Übungsleiterinnen aus Sportvereinen, nebenberufliche Pflegehelfer oder Hausaufgabenbetreuer aus der Ganztagsschule. Für solche, gesellschaftlich wertvoll Tätige Arbeit soll es besondere Anreize geben. Erst was oberhalb von 200 Euro mit diesen Jobs verdient wird, ist wie üblich zu 80 % abzuziehen.
So weit so gut.

Kompliziert wird es bei Patchworkjobbern mit aufstockendem Hartz IV. Wie ist zu rechnen, wenn Menschen solche begünstigten Einkommen unter 200 Euro, und dazu noch weitere, „normale“ Einkommen verdienen? Wie hoch ist dann der Freibetrag? Da streiten die Geister. Das entscheiden auch Jobcenter nicht einheitlich.

Das Bundessozialgericht hat nun höchstrichterlich folgendes beschlossen (BSG, Az. B 14 AS 61/13 R vom 28.10.2014):

Ist das Gesamteinkommen mehrerer Jobs unter 100 Euro, dann ist alles ohne Zweifel anrechnungsfrei.
Sind gemeinnützige und „normale“ Einkommen zusammen über 100 Euro, dann erhöht sich der Grundfreibetrag auf maximal 200 Euro. Dabei entsteht aus dem „normalen“ Einkommen nie mehr als 100 Euro Grundfreibetrag.

Beispiele:
Albert verdient im Monat 40 Euro als Pflegehelfer und dazu noch 160 Euro als Tankstellenhelfer. Er hat als Grundfreibetrag 100 Euro von der „normalen“ Arbeit an der Tankstelle plus 40 Euro vom begünstigten Pflegedienst. Was er über diese 140 Euro verdient, wird zu 80 % abgezogen, also 48 Euro Abzug.

Berta arbeitet umgekehrt, sie verdient 160 Euro aus der Pflege und 40 Euro an der Tanke. Dann hat sie 200 Euro frei: die 40 Euro „Normalverdienst“ plus die ehrenamtlichen 160 Euro – die Obergrenze von 200 Euro ist gerade erreicht.

Cristina hat 160 Euro aus der Pflege plus 80 Euro von der Tanke. Auch sie hat 200 Euro Grundfreibetrag, die darüber hinaus verdienten 40 Euro verrechnet das Jobcenter zu 80 % oder 32 Euro mit dem Alg II.

Drago macht es andersrum: 80 Euro als Pflegehelfer und 160 Euro an der Tanke. Er hat 100 Euro Grundfreibetrag vom Tankstellenverdienst plus 80 Euro aus der Pflege. Die darüber liegenden 60 Euro.
Man darf Zweifel haben, ob damit alles geklärt ist und ob alle einschließlich dem Schreiber das richtig verstanden haben. Außerdem: das Gesetz ist schon so oft geändert worden….

Arnold Voskamp
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