Urteile

Pflegebedürftigen Beamten dürfen Zuschüsse für von Pflegeheimen berechnete Investitionskosten nicht gestrichen werden

Pflegebedürftige Beamte haben ein Recht auf Zuschüsse für die sogenannten Investitionskosten, die ihnen stationäre Pflegeheime in Rechnung stellen. Dass das nordrhein-westfälische Finanzministerium diese Zuschüsse für die Jahre 2013 bis 2016 aus dem Katalog der Beihilfenverordnung herausgenommen und die Beamten auf Pflegewohngeld verwiesen hat, sei rechtswidrig, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden. Über das Urteil vom 07.09.2017 (Az.: 1 A 2241/15) berichtete am 10.09.2017 die Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft.

Oberverwaltungsgericht NRW vom 07.09.2017 – Az.: 1 A 2241/15, (Bericht der Hotstegs Rechtsanwaltsgesellschaft vom 10.09.2017)