Arbeit und Soziales Urteile

Provisionen und ALG I

Eine Zahlung von Provisionen kann bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes mitberücksichtigt werden. Das geht, wenn die Provisionen arbeitsvertraglich als Bestandteil des Lohnes vereinbart sind und wenn sie zudem im maßgeblichen Bemessungszeitraum erzielt worden sind.

BSG v. 24.9.2024 (B 11 AL 5/23 R)