Claudius Voigt (GGUA Flüchtlingshilfe e.V.) betitelte in seinem Online-Vortrag „Rassismus im Gesetz“ das Asylbewerberleistungsgesetz zu Recht als „radikalisiertes Sonderregime“ und demonstrierte wie Geflüchtete und Migrant:innen aufgrund fehlender Aufenthaltstitel umfangreichen Diskriminierungen ausgesetzt sind.
Die Veranstaltung fand am 25.03. im Rahmen der Wochen gegen Rassismus statt und war mit mehr als 100 Teilnehmenden gut besucht.
Neben aktuellen und fortwährenden asylpolitischen Themen wie z. B. der Entrechtung von Sinti:ze und Rom:nja oder der (rechtlichen) Ungleichbehandlung von Geflüchteten durch die Differenzierung nach Staatsbürgerschaft, gab Voigt einen erschreckenden Einblick in die menschenunwürdigen Leistungsausschlüsse und -kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz. Demnach können die Asylbewerberleistungen seit den 2019 eingeführten Kürzungstatbeständen auf bis zu 192 Euro im Monat sinken. Das ist weit unter dem Existenzminimum und zeigt eindrücklich das eigentliche Ziel dieser Gesetzgebung: Abschreckung von Asylsuchenden. Hinzu kommt laut Voigt eine stark eingeschränkte medizinische Versorgung sowie die institutionelle und strukturelle Diskriminierung bei Jobcentern und Familienkassen. Asylsuchende, die nach dem 31.08.2015 einen Asylantrag gestellt haben, erhalten seit 2019 zudem ein generelles Arbeitsverbot.
Text: Judith Appel, cuba-Arbeitslosenberatung
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