Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 19.10.2022 entschieden, dass eine niedrigere „Sonderbedarfsstufe“ für alleinstehende erwachsene Asyl-Bewerber*innen in Sammelunterkünften verfassungswidrig ist und somit ab der BVerfG-Entscheidung höhere ungekürzte Regelleistungen zu zahlen sind. Für alle diejenigen, die vorher ins Widerspruchs- oder Überprüfungsverfahren gegangen sind, gilt dies auch für die Vergangenheit.
Bundesverfassungsgericht vom 19.10.2022 – 1 BvL 3/21
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