In Deutschland lebende EU-Bürger sollen künftig grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sein, wenn sie nicht hierzulande arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben. Dies sahen die von Bundessozialministerin Andrea Nahles (SPD) bereits Ende 2015 angekündigten Gesetzespläne zur Einschränkung der Sozialleistungen für EU-Ausländer vor. Wie mehrere Zeitungen fast ein halbes Jahr danach berichteten, sollen EU-Bürger erst dann einen Anspruch auf Hartz IV und Sozialhilfe erhalten, wenn sich der Aufenthalt ohne staatliche Unterstützung nach einem Zeitraum von fünf Jahren „verfestigt“ hat. Dies sei der Kern eines Gesetzentwurfs, den das Sozialministerium fertiggestellt habe und der nun an das Kanzleramt zur Ressortabstimmung gehe. Dem gegenüber hatte das Bundessozialgericht ebenfalls Ende 2015 in drei Urteilen klar gestellt, dass EU-Bürger nach sechsmonatigem Aufenthalt in Deutschland existenzsichernde Sozialhilfe beziehen können, auch wenn sie von Hartz IV ausgeschlossen sind.
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