Wer in eine unrenovierte Mietwohnung einzieht und sie selbst streicht und herrichtet, muss sie auch beim Auszug nicht renoviert übergeben.
BGH VII ZR 185/14 vom 18.3. 2015
Dies gilt auch, wenn der neue Mieter gegenüber der Vormieterin zugesagt hat, Renovierungsarbeiten zu übernehmen. Eine solche Vereinbarung gegenüber der Vormieterin wirkt nicht auf die Verpflichtungen von Mieter und Vermieter im Mietvertrag.
BGH VIII ZR 277/16 vom 22.8.2018
Letzte Artikel von Sperre Redaktion (Alle anzeigen)
- Neuregelungen beim Heizungs-Check - 20.11.2024
- Leistungen für AsylbewerberInnen werden 2025 gekürzt - 18.11.2024
- Die Tatsachen kennt fast niemand - 13.11.2024