Seit dem 18. Januar steht der Bundeshaushalt für 2024 fest. Wie stets auch dieses Mal ist in den sogenannten Bereinigungssitzungen noch manches hin- und hergeschoben und die ursprüngliche Fassung in manchen Punkten überarbeitet worden.
Eine besonders auffällige Veränderung: Die Ampelregierung verzichtet nun doch darauf, bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) bis zum Jahr 2027 rund 5,2 Milliarden Euro wieder an sich zu ziehen. Dieses Geld hatte die BA während der Corona-Pandemie, als die Schuldenbremse ausgesetzt war, vom Bund als Zuschuss erhalten.
In den Expertenanhörungen zum Haushalt war deutlich geworden, dass die Rückforderung dieses Geldes eine unzulässige Umwidmung von Notlagenkrediten sein könnte. Auf neue verfassungsrechtliche Risiken aber hat sich die Regierung nicht ein weiteres Mal einlassen wollen. Darum sollen die notwendigen Milliarden nun nicht von der BA kommen, sondern aus dem mit 6,3 Milliarden Euro gefüllten Haushaltsreste-Topf des Vorjahres, um so teilweise das 17 Milliarden Euro-Loch zu stopfen, welches sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aufgetan hatte.
(Bild: pixabay)
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