Arbeitslosengeld-II-Empfänger*innen, die zu einem Termin nicht erscheinen oder eine Stelle nicht annehmen, drohen empfindliche Strafen. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss drei Monate unterhalb des Existenzminimums leben. Besonders häufig trifft es weniger Gebildete. Aus welchen Gründen? Dem ist das Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) nachgegangen.
Neue Befunde des IAB „deuten nun darauf hin, dass die Sanktionsregeln nur formal für alle gleich sind“. Die IAB-Forscher stützen sich dabei auf Statistiken der Arbeitsagentur. In einer quantitativen Analyse zeigen sie, dass Hartz-IV-Empfänger*innen ohne oder mit niedrigem Schulabschluss häufiger sanktioniert werden als beispielsweise Abiturientinnen und Abiturienten – und das ohne erkennbaren Grund. Durch Interviews fanden die Forscher heraus, dass den Geringqualifizierten schlicht das nötige Know-how fehlt, um sich vor drohenden Sanktionen zu schützen. (Meldeversäumnisse sind übrigens in gut 3 von 4 Fällen der Grund für Kürzungen, gefolgt von Verstößen gegen Eingliederungs- vereinbarungen mit einem Anteil von 10 %.)
Hinzu kommt, dass die Fachkräfte aus Vermittlung und Fallmanagement häufig selbst eine Hochschulausbildung haben. Dies könne, so die Forscher, ein solidarisches Beratungsklima mit arbeitslosen Akademiker*innen und Abiturient*innen schaffen. Gepaart mit den relativ guten Arbeitsmarktchancen von Akademikern und dem eher kurzen Beratungsverhältnis entstünden so kaum „sanktionsfähige Situationen“.
Die Untersuchung der Fallakten zeigt weiterhin, dass sich negative Zuschreibungen etwa von Lehrern oder früheren Vermittlern über die Jahre verfestigen. Sie dürften den Blick der Fachkräfte auf die Arbeitslosen prägen und so Sanktionen begünstigen. Die Forscher kommen daher zu dem Schluss, dass die Sanktionen in der Grundsicherung soziale Ungleichheit reproduzieren.
Sie empfehlen außerdem, die Befunde künftig bei der Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte in den Jobcentern zu berücksichtigen und die Sanktionsregeln generell zu entschärfen.
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