Urteile

Sexueller Übergriff und fristlose Kündigung

Wenn ein sexueller Übergriff gegenüber einer anderen Angestellten lange nach der Tat – im strittigen Fall ein Jahr später – der Betriebsleitung bekannt wird, dann ist dennoch eine fristlose Kündigung berechtigt.

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.11.2015 – 2 Sa 235/15 (nach http://www.rechtsindex.de/arbeitsrecht)