● Bewerbung abgelehnt: Frau für Mann gehalten ●
von Gerrit Hoekman
Die Dame, die ihm die Leiharbeitsfirma da zum Bewerbungsgespräch angekündigt hatte, war dem Logistikleiter einer Firma aus der Schmuckbranche offenbar zu männlich.
Erst gaffte er die Bewerberin ungläubig an, dann witzelte er ungehobelt: „Wo ist denn die Frau, die mir die Kollegen vorbeischicken wollten?“ Überzeugt von seinem Witz, wiederholte er ihn noch mal. Dabei schaute er extra noch mal suchend hinter eine Tür, ob sich dort nicht noch eine zweite Person versteckte, berichtet Spiegel Online. Was niemand wusste: Die Bewerberin war transsexuell.
Die Frau bekam den Job am Ende nicht und verklagte die Firma, weil der Logistikchef ihr Geschlecht angezweifelt habe. Transgeschlechtliche Menschen würden auch diskriminiert, wenn ihr „Trans-Sein“ nicht bekannt sei, argumentierte die Klägerin vor Gericht, weil sie manchmal als „untypisch und von der jeweiligen Geschlechtsnorm abweichend“ wahrgenommen würden.
Das Landesarbeitsgericht in Idar-Oberstein hat indes die Klage der Frau überraschend zurückgewiesen. Es läge keine Diskriminierung von Transsexuellen vor, weil den Beklagten die Geschlechtsumwandlung der Bewerberin unbekannt gewesen sei. Glaubwürdig oder nicht, der Logistikleiter erklärte vor Gericht jedenfalls, er habe tatsächlich angenommen, einen Mann vor sich zu haben. Er habe sich auch sofort entschuldigt, als er die Verwechslung bemerkt habe. Dass die Bewerberin nicht genommen wurde, habe damit aber nichts zu tun gehabt.
Das Urteil stammt übrigens bereits aus dem April, wurde aber erst jetzt veröffentlicht. Die Chancen der Klägerin standen ohnehin schlecht, da sie die bestehende Klagefrist von zwei Monaten um einen Tag versäumt hatte.
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Aktenzeichen 7 Sa 501/13
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