Knapp 14.000 Personen waren im April in einer durch das Teilhabechancengesetz geschaffenen Arbeitsstelle sozialversicherungspflichtig beschäftigt, das berichtet der „O-Ton Arbeitsmarkt“. Dabei arbeitete über ein Drittel der Beschäftigten als Fachkraft, rund die Hälfte als ungelernte Helfer. Förderungen von Stellen in der Leiharbeit waren die Ausnahme, so der Bericht.
Es gibt zwei Regelinstrumente im Teilhabechancengesetz:
- Teilhabe am Arbeitsmarkt (TaAM / § 16i SGB II)
Zum einen werden Menschen gefördert, die mindestens 25 Jahre alt sind und für mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren ALG II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.
Die Förderung gilt für maximal fünf Jahre für eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle. In den ersten beiden Jahren werden 100 Prozent des Mindestlohns oder des Tariflohns gefördert. In jedem weiteren Jahr verringert sich der Zuschuss um 10 Prozent.
Zudem können während der Förderung erforderliche Qualifizierungen und Praktika bei anderen Arbeitgebern finanziert werden. - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (EVL / § 16e SGB II)
Zum anderen werden Menschen gefördert, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind.
Die Förderung gilt für zwei Jahre. Im ersten Jahr des für mindestens zwei Jahre bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in Höhe von 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Lohns und im zweiten Jahr 50 Prozent.
Darüber hinaus können die ehemaligen Langzeitarbeitslosen im gesamten Förderzeitraum Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nach den allgemeinen Regelungen in Anspruch nehmen.
Zwischen den beiden Instrumenten gebe es Unterschiede, so der Bericht: „Während in der EVL fast die Hälfte der rund 1.800 Beschäftigten eine Tätigkeit auf Fachkraftniveau ausübte, waren es bei der TaAM mit 41 Prozent der rund 12.000 Beschäftigten anteilig deutlich weniger. Auch der Anteil der Beschäftigten auf Spezialistenniveau lag in der EVL höher. Umgekehrt waren knapp die Hälfte der Geförderten in der TaAM als Hilfskräfte tätig, während der Anteil der Helfer bei der EVL im April bei rund 38 Prozent lag.“
Die Unterschiede zwischen TaAM und EVL seien nach Ansicht des „O-Ton Arbeitsmarkt“ der politischen Zielsetzung des jeweiligen Instruments geschuldet: TaAM sei schließlich für besonders arbeitsmarktferne Personen eingerichtet worden. Diese waren lange arbeitslos und sind eher ungelernt. Nach EVL Geförderte müssen dagegen nur zwei Jahre lang arbeitslos gewesen sein. Sie haben sich also noch nicht so sehr vom Arbeitsmarkt entfernt. Daher falle hier auch die Förderung niedriger aus.
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