Arbeit und Soziales

Starthilfe für Erstsemester

In den nächsten Wochen beginnt das Wintersemester 2024/25. Für junge Menschen aus einkommensschwachen Familien soll es eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro geben.

Damit soll eine Unterstützung erfolgen, so dass Menschen aus Haushalten mit Sozialleistungsbezug ein Studium aufnehmen können. Erstanschaffungen wie Laptop, Lehrmaterialien und auch eine mögliche Mietkaution für die erste Wohnunterkunft sollen so finanziell abgefedert werden.
Die Einmalzahlung ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Der Bund geht davon aus, dass 15.000 berechtigte Personen diese Hilfe in Anspruch nehmen werden. Die Anträge müssen gesondert neben einem Bafög-Antrag gestellt werden.

(Bild: pixabay)