Urteile

Stellplatz für Zelt zählt zu Unterkunftskosten

Bei der Miete für einen Stellplatz für ein Zelt handelt es sich um die Kosten einer Unterkunft ganz im Sinne des § 22 Abs.1 SGB II . Die entsprechenden Ausgaben sind vom Jobcenter zu übernehmen.

Landessozialgericht NRW – L19 AS 1201/21