„Der Gedanke der Rechtsvereinfachung scheint im Gesetzgebungsverfahren leider irgendwann abhandengekommen zu sein. Zumindest müssen wir festhalten, dass das 9. SGB II-Änderungsgesetz im Ergebnis auf der operativen Ebene zu erheblichen Mehrbelastungen führen wird. Wir bitten daher inständig, den durch das Gesetz erforderlichen Personalbedarf faktenbasiert zu ermitteln und unverzüglich zur Verfügung zu stellen. In der aktuellen Situation dürfen die Jobcenter keinen weiteren Belastungen und Unwägbarkeiten ausgesetzt werden.“
Dieser kurze Auszug aus der Stellungnahme des Personalrats der Jobcenter an den Bundestag gibt die Stimmung in den Ämtern bereits markant wieder. Ein Abbau des Verwaltungsaufwands durch die Neuregelung wird stark bezweifelt (von monatelangen Umstellungen der Abläufe und nötiger Einarbeitung des Personals mal ganz abgesehen). Die Ausdehnung der Beratungspflicht, die durch vermeintlich freiwerdende Ressourcen realisiert werden soll, kommt noch oben drauf.
Der vollständige Text ist im Newsletter von Harald Thomé/ Tacheles-Sozialhilfe nachzulesen und liegt auch hier zum Download bereit.
Quelle: newsletter@harald-thome.de vom 27.8.2016
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