Urteile

Sterbegeldversicherung nach SGB XII unangemessen

Das Landessozialgericht Bayern betrachtet eine Sterbegeldversicherung dann als unangemessen, wenn sie mit einer Erbrechtsberatung gekoppelt ist. Eine Erbrechtsberatung sei bei einem äußerst geringen Vermögen nämlich keine angemessene Versicherungsleistung.

Landessozialgericht Bayern – L7 SO 296/22