Das Landessozialgericht Bayern betrachtet eine Sterbegeldversicherung dann als unangemessen, wenn sie mit einer Erbrechtsberatung gekoppelt ist. Eine Erbrechtsberatung sei bei einem äußerst geringen Vermögen nämlich keine angemessene Versicherungsleistung.
Landessozialgericht Bayern – L7 SO 296/22
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