Arbeit und Soziales Zum Leben zu wenig

Straffreiheit für Schwarzfahrer

Mehr als 100 Kriminologen und andere Wissenschaftler fordern, Schwarzfahren weder als Straftat noch als Ordnungswidrigkeit zu behandeln.

In einem offenen Brief an Bundesjustizminister Buschmann verlangen sie, dass der Paragraf 265a im Strafgesetzbuch gestrichen wird. In der Begründung heißt es, dass der Straftatbestand vor allem arme Menschen in prekären Lebenslagen betreffe. Die bisherige Gesetzeslage habe oft unverhältnismäßige Konsequenzen, so den Verlust der Wohnung. Schwarzfahrer, die das Bußgeld nicht bezahlen können, droht aktuell sogar bis zu einem Jahr Gefängnis.
Bundesjustizminister Buschmann hatte im vergangenen November Eckpunkte für eine Reform des Strafgesetzbuches vorgelegt. Dabei blieb es bisher.

(Bild: pixabay)