Wer in seinem Leben ein niedriges Erwerbseinkommen erwirtschaftet hat, ist nicht nur einem erhöhten Altersarmutsrisiko ausgesetzt, sondern lebt auch noch kürzer als Besserverdienende. Damit vergrößere die gesetzliche Rente noch die Ungleichheit, so eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).
Die Studie widerspricht damit dem Gutachten der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM), das in dem Gesetzentwurf zur Grundrente von Bundesminister Hubertus Heil (Arbeit) den Gleichheitsgrundsatz verletzt sah und damit die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs infrage gestellt hatte.
In der Rente gilt das Äquivalenzprinzip: Die Rente, die jemand bekommt, entspricht dem, was er*sie zuvor eingezahlt hat. Es zählen die Rentenjahre, die jemand eingezahlt hat, es zählt die Höhe der Beiträge, die erhoben wurden. Was nicht zählt, ist die Lebenserwartung. Das System der gesetzlichen Rente geht davon aus, dass die Lebenserwartung in jeder Generation gleich hoch ist. Davon ist auch das Gegengutachten gegen das Konzept der Grundrente ausgegangen.
Aber: Die Lebenserwartung bei Geringverdiener*innen und Besserverdiener*innen ist unterschiedlich hoch. Und: Die Schere zwischen der Verdiensthöhe und der Lebenserwartung klafft weiter auseinander, so die Studie.
„Menschen mit niedrigem Lebenslohneinkommen beziehen also nicht nur weniger, sondern auch kürzer Rente, was dem Äquivalenzprinzip der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) widerspricht. Und diese Ungleichheit steigt“, sagt Studienautor Holger Lüthen vom DIW.
Geringere Rentenansprüche sollten aufgewertet werden
„Diese Ergebnisse machen deutlich, dass das Äquivalenzprinzip in der GRV nicht gilt und nicht als Argument gegen eine Aufwertung von geringen Rentenansprüchen überzeugt. Im Gegenteil unsere Ergebnisse sprechen für eine Aufwertung. Das würde auch der Altersarmut vorbeugen“, konstatiert Studienautor Peter Haan. Die derzeit diskutierte Grundrente – unabhängig von der Frage einer Bedürftigkeitsprüfung – wäre dabei eine Möglichkeit, so das Ergebnis der Studie.
„Das hat etwas mit Respekt vor der Lebensleistung der Menschen zu tun, die die wahren Leistungsträger unserer Gesellschaft sind“
Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Verena Bentele, sieht durch die Studie die Forderungen des VdK bestätigt: „Gerade der*die Altenpfleger*in, der ein Leben lang physisch und psychisch hart zu einem geringen Lohn gearbeitet hat, muss eine ausreichende Rente im Alter erhalten. Deshalb müssen das Rentenniveau dauerhaft bei 50 Prozent stabilisiert und geringe Renten aufgewertet werden. Das hat etwas mit Respekt vor der Lebensleistung der Menschen zu tun, die die wahren Leistungsträger unserer Gesellschaft sind. In diesem Zusammenhang erteilt der VdK einer weiteren Anhebung des Renteneintrittsalters erneut eine klare Absage.“
Die Studie: Wer besser verdient, lebt zunehmend länger und erhält dadurch überproportional mehr Rente.
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