Ein Hartz-IV-Aufstocker aus Rheinland-Pfalz hat sich am Ende erfolgreich dagegen gewehrt, eine Arbeitsgelegenheit in der Kinder- und Seniorenpflege übernehmen zu müssen, die das Jobcenter ihm auferlegen wollte. Der Mann hatte darauf beharrt,
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Ausgleichszahlung für regelwidrige Arbeitsgelegenheit
Das Jobcenter Märkischer Kreis muss einem Hartz IV-Empfänger eine Ausgleichszahlung in Höhe von 900 Euro leisten, weil es dem Mann einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job auferlegte. Das hat das Sozialgericht Dortmund unlängst entschieden. Von
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