Eine 30-jährige Hartz-IV-Empfängerin hat keinen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis-Blüten (monatlich 45 Gramm zum Apothekenabgabepreis von über 700 Euro) zur Behandlung ihrer Gesundheitsstörungen. Dies geht aus zwei Beschlüssen des Sozialgerichts Trier hervor.
Weiterlesen