Wer ein Eigenheim besitzt und in eine Notlage gerät, kann dennoch Alg II beziehen. Wenn das Haus oder die Eigentumswohnung nach den Maßstäben des Gesetzes für die Familie angemessen ist, kann das
WeiterlesenWer ein Eigenheim besitzt und in eine Notlage gerät, kann dennoch Alg II beziehen. Wenn das Haus oder die Eigentumswohnung nach den Maßstäben des Gesetzes für die Familie angemessen ist, kann das
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