Das Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen hat am 18. Dezember 2018 entschieden, dass ein Hartz-IV-Empfänger, der als Fahrgastbegleiter über einen Ein-Euro-Job bei den Hannoveraner Verkehrsbetrieben ÜSTRA angestellt war, nicht rückwirkend Tariflohn einklagen kann, da auch
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