Das Sozialgericht (SG) Kiel hat mit Urteil vom 14.03.2023 entschieden, dass Ersatzbeschaffungskosten für eine Waschmaschine im Rahmen des Härtefallmehrbedarfes nach § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II auf Zuschussbasis zu übernehmen
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