Hartz IV-Empfänger kennen das: Alle nasenlang müssen sie mit dem Jobcenter eine sogenannte Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Darin steht, übertrieben gesagt, welche Pflichten der Kunde hat und welche Rechte das Jobcenter. Zum Beispiel kann
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Kein Hartz IV bei „sozialwidrigem Verhalten“
Wer Leistungen nach Hartz IV beantragt, muss gegebenenfalls nachweisen, dass er seine Hilfebedürftigkeit nicht durch „sozialwidriges Verhalten“ selbst herbeigeführt hat. Das entschied das Landessozialgericht Niedersachen-Bremen. Ein Selbständiger beantragte 2013 Unterstützung beim Jobcenter,
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