Auch wenn ein Arbeitnehmer von sich aus sein Arbeitsverhältnis beendet, hat er Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, wenn er seinen bezahlten Jahresurlaub ganz oder teilweise nicht verbrauchen konnte. Dies hat der Gerichtshof
WeiterlesenSchlagwort: Jahresurlaub
Resturlaub ins nächste Jahr übertragen
Jahresurlaub ist eigentlich im laufenden Jahr zu nehmen, sonst verfällt er. Im laufenden Arbeitsverhältnis wird der Urlaub entweder genommen oder er verfällt, auszahlen lassen geht nicht. Können Sie den Urlaub nicht rechtzeitig
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