Arztbesuche sollen außerhalb der bezahlten Arbeitszeit liegen, wenn die Arbeitnehmerin nicht akut krank ist. Wenn jedoch der Arzt für nicht so dringende Untersuchungen keine anderen Termine vergeben kann oder will, muss die
WeiterlesenArztbesuche sollen außerhalb der bezahlten Arbeitszeit liegen, wenn die Arbeitnehmerin nicht akut krank ist. Wenn jedoch der Arzt für nicht so dringende Untersuchungen keine anderen Termine vergeben kann oder will, muss die
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